Gemeinsame Beschwerde an irischen Landwirtschaftsminister: Schwere Verstöße gegen EU-Tierschutzrecht bei Lebendtierexporten nach Algerien
Gemeinsam mit mehreren europäischen Tierschutzorganisationen haben wir eine Beschwerde an den irischen Landwirtschaftsminister gerichtet. Anlass sind erneut dokumentierte Verstöße gegen die EU-Verordnung 1/2005 zum Schutz von Tieren während des Transports sowie gegen das maßgebliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Zuchtviehexport (Rechtssache C-424/13).
Bereits im Januar 2024 zeigten Videoaufnahmen, dass tragende Färsen aus Irland nach ihrer Ankunft in Algerien in völlig ungeeignete Transportfahrzeuge verladen wurden. Die LKW waren offen, schlecht gesichert und verfügten weder über ein Dach noch über Belüftungs- oder Versorgungssysteme. Das sind klare Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Transportstandards. Eine damalige Beschwerde an den Minister blieb unbeantwortet.
Neue Aufnahmen vom November 2025 bestätigen die Missstände
Aktuelles Videomaterial vom 15. November 2025 zeigt, dass sich die Situation wiederholt: Erneut wurden trächtige Färsen aus Waterford nach Algerien exportiert. Die Tiere wurden dort in ungeeignete Fahrzeuge umgeladen. Die offenen Metallstrukturen der Transporter können dazu führen, dass die Rinder mit ihren Gliedmaßen darin hängen bleiben und sich erheblich verletzten. Auch bieten diese Fahrzeuge keinerlei Schutz vor der Witterung.
Ein besonders alarmierender Vorfall wurde im Januar 2025 dokumentiert: Beim diesem Transport gebaren zwei Färsen während der Reise ihre Kälber. Und dies, obwohl Tiere im letzten Drittel der Trächtigkeit laut EU-Recht nicht transportiert werden dürfen. Das stellt die Zuverlässigkeit der veterinärbehördlichen Kontrollen sowie die korrekte Anwendung der EU-Vorgaben zur Transportfähigkeit der Tiere ernsthaft in Frage.
Europäisches Gerichtshofsurteil: Vorschriften gelten bis zum Endziel
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-424/13 stellt klar: Die Anforderungen der EU-Verordnung 1/2005 gelten bis zum endgültigen Bestimmungsort der Tiere – auch für Transportabschnitte außerhalb der EU. Die in Algerien eingesetzten LKW erfüllen nachweislich weder die technischen Mindestanforderungen für Sicherheit und Tierwohl, noch die zusätzlichen Bestimmungen für Transporte über acht Stunden.
Unabhängige Recherchen zeigen, dass auch irische Zuchttiere in Algerien mit Methoden geschlachtet werden, die in der EU rechtswidrig wären: Zu den Methoden gehören das Ausstechen der Augen, das Hochziehen an einem Hinterbein, das Durchtrennen der Sehnen, Schläge auf den Kopf und das Durchschneiden der Kehle mit stumpfen Messern. All dies verursacht massiven Stress und Schmerzen.
Gemeinsamer Appell an Irland: Exporte stoppen, Tierschutz durchsetzen
Angesichts der dokumentierten Missstände fordern wir gemeinsam mit den Organisationen Ehtical Farmin Ireland, Compassion in World Farming, Eyes on Animals sowie der Dachorganisation der EU-Tierschutzorganisationen, der Eurogroup for Animals, den irischen Landwirtschaftsminister auf, die Genehmigung solcher Exporte einzustellen und für die Einhaltung der EU-Verordnung 1/2005 zu sorgen – auch für die Abschnitte des Transports außerhalb der EU. Ausserdem appellieren wir an ihn, Vorfälle gründlich zu prüfen, Transparenz über Kontrollen herzustellen und eine strategische Umorientierung von Lebendtierexporten hin zu tierfreien Handelsalternativen zu fördern.
Die wirtschaftlichen Interessen Irlands stehen dem nicht entgegen. Im Gegenteil: Während Irland jährlich rund 100 Millionen Euro mit Milchexporten nach Algerien erzielt, steht der Export tragender Färsen zur Förderung einer konkurrierenden Milchindustrie im Widerspruch zu langfristigen wirtschaftlichen und ethischen Zielen.
Hier können Sie unsere Beschwerde herunterladen.
