22. Juli 2025

Tiertransporte in die Türkei: Keine Genehmigungsfähigkeit aus tierschutzrechtlicher Sicht

Rinder in einem Lkw am Grenzübergang zwischen Bulgarien und der Türkei.

Der Artikel „Weshalb Tiertransporte in die Türkei nicht genehmigungsfähig sind“, veröffentlicht in der juristischen Fachzeitschrift Tier- und Artenschutz in Recht und Praxis (TiRuP), liefert eine fundierte rechtliche Analyse und ein klares Urteil: Tiertransporte in die Türkei sind mit dem geltenden Tierschutzrecht nicht vereinbar – und daher nicht genehmigungsfähig.

Verfasst wurde der Beitrag vom Arbeitskreis Tiertransporte der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT). Grundlage des Artikels sind unter anderem die umfassenden Recherchen und Kontrollen unserer Partnerorganisation Animal Welfare Foundation (AWF) an der türkischen Grenze, die gemeinsam mit Animals‘ Angels (AA) zwischen 2011 und 2021 durchgeführt wurden.

In diesem Zeitraum haben AWF und AA insgesamt 833 Tiertransporte dokumentiert und die teils katastrophalen Bedingungen für die Tiere detailliert analysiert. Ein besonders erschütterndes Beispiel stellt der Fall der 69 deutschen Färsen im Oktober 2024 dar, deren Leidensweg wir gemeinsam öffentlich gemacht haben.

Erdrückende Beweislast: Tierleid an der EU-Aussengrenze

Die Ergebnisse der Dokumentationen sprechen eine klare Sprache: Die Hälfte der Tiertransporte mussten mehr als sechs Stunden an der Grenze warten.

Davon: 

  • warteten 37 Prozent zwischen 6 und 12 Stunden,
  • 35 Prozent zwischen 12 und 24 Stunden,
  • 23 Prozent einen bis drei Tage,
  • 5 Prozent sogar mehr als drei Tage. 
  • Die längsten Aufenthalte dauerten bis zu 8 Tage. 

Diese extremen Wartezeiten auf den Transportfahrzeugen – bei teils hohen Aussentemperaturen und unzureichender Versorgung – bedeuten massives Tierleid und stellen einen klaren Verstoss gegen geltendes EU-Tierschutztransportrecht dar.

Rechtliche Bewertung: Keine Genehmigung möglich

Das Autorenteam des Artikels hat die vorliegenden Daten sorgfältig ausgewertet und rechtlich eingeordnet. Ihr Fazit ist eindeutig: Die strukturellen und systemischen Missstände machen Tiertransporte in die Türkei rechtlich nicht genehmigungsfähig.

Die Veröffentlichung in TiRuP, einem interdisziplinären Projekt der Johannes Kepler Universität Linz (IUR), der Universität Wien und der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU), unterstreicht die wissenschaftliche und rechtliche Relevanz der Ergebnisse. TiRuP steht für frei zugängliche, sachlich fundierte und praxisorientierte Fachbeiträge zum Tier- und Artenschutzrecht. Der Artikel wurde zudem auch im Publikationsorgan "Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle" des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte e.V. veröffentlicht. 

Ganzen Artikel hier downloaden.