03. Juli 2018

Deutschland | Osnabrück | Seminar Tiertransporte auf der A 30

Kontrolle eines Transporters mit Schweinen zur Schlachtung.

Der Schnabel ist bei jedem Tier gekürzt.

Kontrolle von Kälbern auf dem Weg in die Mast.

Gesetzlich erlaubt: Puten müssen über Stunden in hockender Haltung ausharren.

Während der praktischen Tiertransportkontrollen auf der Autobahn A 30 werden insgesamt neun Tiertransporter kontrolliert, die mit Puten, Hühnern, Schweinen, Kälbern und Pferden beladen sind. Ein Transporter ist auf dem Weg in die Niederlande, um Nerze für eine Pelztierfarm in Griechenland zu laden. Die Transportbehältnisse erscheinen ungeeignet, weshalb wir Eyes on Animals (NL) informieren, die sofort zum Ladeort fahren und die zuständige Veterinärbehörde einschalten.  

Die beobachteten Transportbedingungen der kontrollierten Tiere entsprechen weitgehend den gesetzlichen Bestimmungen, bis auf einige Mängel an den Fahrzeugen, die beanstandet werden. Leider sind die Gesetze zum Schutz von Tieren beim Transport bei Weitem nicht ausreichend, um Geflügel ausreichend schützen zu können. Eine Änderung der Tierschutztransportverordnung ist hier zwingend notwendig.