10. Dezember 2020

Erneuter Erfolg für den Tierschutz: Rhein-Sieg-Kreis untersagt weiteren Tiertransport nach Marokko

Symbolbild aus einem unsere Einsätze: Ein Rind auf einem Langstreckentransport.

Update: Oberverwaltungsgericht NRW erlaubt per Eilentscheid Transport der 66 Rinder nach Marokko

Die Amtstierärzte des Rhein-Sieg-Kreises haben mit aller Konsequenz versucht, den Transport von 66 tragenden Rindern zu verhindern. Grund: Amtstierärzte können sich strafbar machen, wenn sie Exporte in EU-Drittstaaten genehmigen, in denen Tierschutzverstösse drohen. Mehrere juristische Gutachten bestätigen, dass das auch für die Schlachtung gilt. Doch weder Bund noch Länder trauen sich, Transportgenehmigungen bei Drittlandexporten konsequent zu beurteilen. Diese Aufgabe überlassen sie den Amtstierärzten. Wir haben grössten Respekt vor der Initiative der Veterinärbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, die im Sinne des Tierwohls gehandelt hat. Leider haben sie jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht verloren. Bei der allgemeinen Interessensabwägung überwiege das wirtschaftliche Interesse der Spedition, so das Gericht. Die Tiere sind bereits auf dem Weg nach Marokko.

Meldung des OGV

Ursprüngliche Meldung: 

66 Rinder hätten morgen aus dem deutschen Rhein-Sieg-Kreisgebiet exportiert werden sollen. Zuerst nach Spanien und dann per Schiff über das Mittelmeer in das nordafrikanische Land Marokko. Diesen Transport hat die zuständige Veterinärbehörde jetzt gestoppt. Selbst wenn der Transport tierschutzkonform durchgeführt werden könnte, ist mit erheblichen Tierschutzverstössen bei der Haltung und Schlachtung der Tiere in Marokko zu rechnen.

Es handelt sich bereits um die zweite Abfertigungsverweigerung von Lebendtiertransporten aus dem Rhein-Sieg-Kreis. Die Kreisbehörde sieht sich in der Verpflichtung keine Beihilfe zur Tierquälerei zu leisten. Das gelte auch für Tierschutzverstösse ausserhalb Deutschlands und der Europäischen Union. Das Deutsche Tierschutzgesetz hat bei Transportgenehmigungen bisher kaum Berücksichtigung gefunden, weil die zu erwartende Schlachtung außerhalb Deutschlands stattfindet. Tatsächlich sind die deutschen Veterinärbehörden aber für das Wohl der Tiere verantwortlich und müssen Gefahren von ihnen abwenden.

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