Kälbertransporte: Offener Brief an Bundesministerin Julia Klöckner
Eilentscheid ignoriert Tierschutz und EU-Tierschutztransportverordnung
Freiburg, 18.12.2019. Am 09.12.2019 hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen per Eilentscheid das Veterinäramt Ravensburg aufgefordert, den Transport von 149 Kälbern von Bad Waldsee nach Spanien zu genehmigen. Der Eilentscheid wurde von der Rinderunion herbeigeführt, weil sich das Veterinäramt Ravensburg weigerte, die Transportgenehmigung zu erteilen. Die Amtstierärzte sind der Meinung, dass dieser Langstreckentransport nicht zu genehmigen sei, da eine vorschriftsmässige Versorgung der Saugkälber nicht möglich ist. «Die vom Verwaltungsgericht angeordnete Genehmigung dieses Transportes ist nach unserer Auffassung sogar ein Rechtsbruch. Sie ignoriert die Vorgaben der EU-Tierschutztransportverordnung und die einhellige Expertenmeinung, dass es keine geeigneten Transporter für nicht abgesetzte Kälber gibt», kritisiert Iris Baumgärtner, Vorstand Animal Welfare Foundation.
Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner schreibt am 6. August 2019 in einem Brief: «Die EU-Verordnung sieht vor, dass lange Beförderungen nur zulässig sind, wenn ein für lange Beförderungen zugelassenes Fahrzeug verwendet wird. Nach Kenntnis meines Ministeriums sind derzeit solche Fahrzeuge, die die besonderen Voraussetzungen für den Transport von nicht abgesetzten Kälbern erfüllen, nicht verfügbar.»
Nachdem deutsche Transporteure keine Fahrzeugzulassungen mehr für den Transport von Kälbern erhalten, weicht die Branche auf ausländische Transporteure aus. So auch im Fall des Sigmaringer Eilentscheids, hier handelt sich um ein polnisches Transportunternehmen. Das Gericht weist deshalb darauf hin, dass die Zulassung eines in Polen zugelassenen Transportmittels vom Landkreis nicht in Frage gestellt werden darf. Folgt man dieser Logik, hätten weder Polizei noch, wie in diesem Fall die Veterinärbehörde die Möglichkeit zur Durchsetzung nationalen Rechts.
Aus vielen Jahren Beobachtung von Kälbertransporten wissen wir, dass die Zulassungskriterien für Transporter in Polen sehr viel lascher sind als in Deutschland. Hier werden Schweinenippeltränken für den Transport von Kälbern zugelassen», weiss Iris Baumgärtner aus hunderten Tiertransportkontrollen zu berichten. Die Tiertransportverordnung und das «Handbuch Tiertransporte» schreiben vor, dass Tiere auf Transporten eine artgerechte Nahrung erhalten müssen. Für nicht abgesetzte Kälber kann das nach EU-Tierschutztransportverordnung und Expertenmeinung nur Milch oder Milchaustauscher sein. Beide Flüssigkeiten verstopfen die Leitungen der Tränkesysteme und die Tränkenippel sind für saugende Kälber nicht zu bedienen.
Bitte beachten Sie die Beilagen:
Offener Brief an Bundesministerin Julia Klöckner
Schreiben von BM Julia Klöckner an Staatsminister Thorsten Glauber