25. Oktober 2018

Polen | Starachowice Gericht | Weiteres Gerichtsverfahren gewonnen

Einer von vier Kühen mit eingewachsenem Horn

Wir sind im Gerichtssaal der Gemeinde Starachowice und warten auf das Urteil in vier Fällen von Tierquälerei. Es geht um quälerische Tierhaltung. Auf dem Markt in Bodzentyn hatten wir im Zeitraum von August bis November 2016 vier Kühe mit eingewachsenen Hörnern entdeckt und die Tierhalter angezeigt. Zunächst hatte die Polizei nach einigen Monaten der Beweisaufnahme unsere Anzeigen abgewiesen. Begründet wurde das mit dem Gutachten eines Veterinärs, der meinte, es sei nicht erwiesen, dass das Einwachsen eines Horns in den Kopf zu Schmerzen führt. Wir haben uns damit nicht abgefunden und es geschafft, dass der Fall vor Gericht ging. Bei der heutigen Urteilsverkündung werden alle vier Tierhalter schuldig gesprochen und jeweils zu einer Geldstrafe in Höhe von 530 Euro verurteilt. Wir sind mit dem Urteil zufrieden und hoffen jetzt, dass es bald in Kraft tritt.