Polen | Wloszczowa | Urteil im Fall einer verletzten Kuh
Heute sind wir als Zeugen im Gerichtsaal in Wloszczowa und erwarten das Urteil im Fall einer verletzten Kuh, die aufgrund eines eingewachsenen Horns unter chronischen Schmerzen litt. Im September 2018 haben wir gleich zwei dieser Fälle auf dem Rindermarkt in Lagow entdeckt. Wir haben unsere Dokumentation an das Veterinäramt und die Polizei weitergeleitet. Bislang wurde nur einer der beiden Fälle von der Polizei an das Gericht weitergegeben. Der zweite Fall wird noch bearbeitet.
Doch heute gibt es bereits einen ersten Erfolg. Das Gericht verurteilt den Tierhalter zu sechs Monaten Haft und zwei Jahren Bewährung. Darüber hinaus muss er eine Geldstrafe in Höhe von 950 EUR (4100 PLN) bezahlen. Die Richterin bestätigt, dass immer mehr Fälle wie dieser aufgedeckt werden. Sie erläutert weiter, dass es keine Akzeptanz für solches Verhalten geben darf und deshalb verstärkt hohe Strafen ausgesprochen werden. Das Urteil in diesem Fall ist rechtskräftig.