Polen | Wloszczowa | Urteil im Fall einer verletzten Kuh
Heute sind wir im Gerichtssaal in Wloszczowa und erwarten das Urteil im Fall einer verletzten Kuh, die aufgrund eines eingewachsenen Horns unter starken chronischen Schmerzen litt. Im September 2018 haben wir zwei dieser Fälle bei einer Kontrolle auf dem Rindermarkt in Lagow dokumentiert und das Veterinäramt verständigt sowie bei der Polizei Anzeige erstattet. Jedoch wurde bislang nur ein Fall von der Polizei an das Gericht weitergeleitet. Der zweite Fall wird noch bearbeitet.
Doch heute gibt es einen ersten Erfolg. Das Gericht verurteilt den Tierhalter zu sechs Monaten Haft und zwei Jahre Bewährung. Darüber hinaus muss er eine Geldstrafe in Höhe von CHF 1040 (4100 PLN) bezahlen. Die Richterin bestätigt, dass immer mehr Fälle wie dieser aufgedeckt werden. Sie erläutert, dass es keine Toleranz für solches Verhalten gibt und deshalb hohe Strafen ausgesprochen werden. Das Urteil in diesem Fall ist rechtskräftig.