23. April 2015

Tiertransporte: EU Gericht entscheidet, dass Tierschutz nicht an den Aussengrenzen der EU endet

Ein riesiger Schritt  in die richtige Richtung. Der EU-Gerichtshof entscheidet in einem Verfahren gegen einen Zuchtviehexporteur, dass Tiere auch dann unter den Tierschutzauflagen transportiert werden müssen, wenn sie die EU-Aussengrenze überqueren. Das betrifft u.a. die Versorgungsintervalle (Futter, Wasser), Transportzeiten, Ruhepausen. Bisherige Praxis ist, dass wir keinen rechtlichen Zugriff mehr auf die Transportverstösse hatten, sobald der Transport über die EU-Aussengrenze in einem Dritttland unterwegs war. Nach dieser Entscheidung können wir künftig bei vorliegenden Verstössen Anzeige mit Erfolgsaussicht erstatten gegen die Verantwortlichen der EU-Transporte in Drittstaaten. 

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