Vertragsverletzungsverfahren: Island verstößt gegen geltendes EWR-Recht
Mahnschreiben an die isländische Regierung wegen Blutfarmen
Letztes Jahr haben wir gemeinsam mit der Eurogroup for Animals und 14 NGOs bei EFTA-Überwachungsbehörde ESA Beschwerde eingereicht wegen der PMSG-Gewinnung in Island. Basis des Beschwerdeschreibens sind unsere Rechercheergebnisse zu Blutfarmen in Island aus den Jahren 2019 und 2021. Diese haben gezeigt, dass die Blutabnahmen in den Blutfarmen systematisch zu Tierquälereien führen und man heute auf das gewonnene Produkt verzichten kann, da es ausreichend hormonfreie Alternativen gibt. PMSG wird als Fruchtbarkeitshormon v. a. in der industriellen Schweinezucht zur Steigerung und Synchronisation der Geburten eingesetzt.
Als Mitglied der EFTA (Europäischen Freihandelsassoziation) muss Island die Vorschriften des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) befolgen. Deshalb wurde die EFTA-Überwachungsbehörde ESA aktiv und hat im April 2022 die isländische Regierung um eine Stellungnahme gebeten.
Die Antwort der isländischen Regierung ist für die ESA nicht zufriedenstellend. Nun hat Island zwei Monate Zeit, auf die Kritik der ESA zu reagieren. Diese behält sich ausdrücklich vor, bei nicht zufriedenstellender Antwort auch rechtliche Schritte gegen Island einzuleiten.
„2025 will die isländische Regierung über die Fortführung des Blutgeschäfts auf der Insel entscheiden. Wir gehen davon aus, dass sie das Vertragsverletzungsverfahren bis dahin in die Länge ziehen wird. Dann könnte die isländische Regierung entweder behaupten, sie hätte das Ende souverän beschlossen und nicht dem Druck der ESA nachgegeben. Oder sie hofft, dass die Empörung in der Bevölkerung und der Druck der ESA im Sande verläuft,“ erklärt Projektleiterin Sabrina Gurtner.
Deshalb ist es wichtig, auch in den kommenden beiden Jahren den Druck auf die isländische Regierung und die EU hochzuhalten, um ein Verbot für die Produktion, den Import und die Anwendung von PMSG zu erreichen.