Deutschland | Sigmaringen | Verwaltungsgericht ignoriert Expertenmeinungen zum Kälbertransport
Im Rahmen unserer jahrelangen Recherchen zu Kälbertransporten, jetzt erneut ein Rückschlag: In einem Urteil vom 09.12.2019 wird das Landratsamt Ravensburg aufgefordert einen Transport von 149 Kälbern von Bad Waldsee nach Spanien zu genehmigen. Das Landratsamt Ravensburg hatte die Transportgenehmigung mit Verweis auf das «Handbuch Tiertransporte» abgelehnt. Das Handbuch Tiertransporte ist unter Mithilfe von Wissenschaftlern entstanden und dient Amtstierärzten in Deutschland als Interpretationshilfe der EU-Tierschutztransportverordnung. Hierin wird erläutert, dass die Voraussetzungen für die Versorgung von Kälbern mit artgerechter Nahrung während des Transportes nicht erfüllt werden können. Gemäß EU-Tierschutztransportverordnung müssen Kälber nach neun Stunden Transportzeit eine artgerechte Versorgung erhalten bevor sie für weitere neun Stunden transportiert werden dürfen. Diese Versorgung ist in Transportfahrzeugen nicht möglich. Die AWF hat seit 2015 mehrfach dokumentiert, dass die gesetzlich verlangten Versorgungszeiten bei Kälbertransporten nicht durchgeführt werden.
Das Gericht hat anders entschieden und dabei die nicht nur die Meinung der zuständigen Amtstierärzte und Experten ignoriert, sondern auch die Auffassung und Empfehlung von Bundesministerin Julia Klöckner, die in einem Brief darauf verweist, dass es zum Langstreckentransport nicht abgesetzter Kälber keine geeigneten Transportfahrzeuge gibt.